Abfallexikon
In unserem Abfallwegweiser informieren wir Sie nicht nur über
Verwertung und Nachweisführung der einzelnen Abfallfraktionen,
sondern wir schlagen Ihnen auch die geeigneten Behältersysteme
und Fahrzeuge vor.
Außerdem sagen wir Ihnen genau, was in die Behälter darf und was nicht.
Abfallfraktionen
Aushub
(Erde und Steine)
Baumischabfall
Bauschutt
Dämm-
und Isoliermaterial
Glas
Grünabfall
Holz - Kategorie A I-III
Holz - Kategorie A IV
Teer-
und Dachpappe
Wurzel
und Baumstämme
Das darf in den Container
Wurzeln jeglicher Art sowie Baumstämme mit einem Durchmesser
von über 15 cm.
Das darf nicht in den Container
Es dürfen keine Fremdstoffe mit diesen beiden Fraktionen vermischt
werden.
Was passiert mit Wurzeln und Baumstämmen?
Wurzel und Baumstämme werden wie der Grünabfall kompostiert.
Dadurch entsteht dann Kompost in verschiedenen Qualitäten.
AVV Nummer 200201
Hinweise zur Nachweisführung
Nicht überwachungsbedürftig
Vorgeschlagene Behältersysteme
4,5 cbm – 7,0 cbm Muldencontainer
Transportfahrzeug
Absetzkipper
1. Es werden ausschließlich die aufgelisteten Abfallfraktionen angenommen.
2. Das Annahmepersonal kontrolliert die angelieferten Fraktionen ob diese den entsprechenden Anforderungen entsprechen und nicht durch Schad- oder Gefahrenstoffe wie Öle, Fette u.a. belastet ist.
3. Falls das Material nicht den Abfallfraktionen entspricht, müssen wir vom Anlieferer/Auftragsgeber die Rücknahme oder ordnungemäße Sortierung fordern.
4. Alternativ bieten wir die ordnungsgemäße Sortierung und Entsorgung auf Kosten des Anlieferers/Auftragsgeber an.
Info
Kosten sparen: Trennen Sie ihre Abfälle selbst - d.h. bestellen Sie lieber mehrere kleinere Container und befüllen Sie diese mit den unterschiedlichen Abfallsorten z.B. Trennung nach Bauschutt oder Altholz. Sie können je nach Abfallmenge die entsprechende Containergröße bestellen. Sie sparen Geld indem wir Ihnen nicht den teuren Baumischabfall berechnen müssen.