Abfallexikon
In unserem Abfallwegweiser informieren wir Sie nicht nur über
Verwertung und Nachweisführung der einzelnen Abfallfraktionen,
sondern wir schlagen Ihnen auch die geeigneten Behältersysteme
und Fahrzeuge vor.
Außerdem sagen wir Ihnen genau, was in die Behälter darf und was nicht.
Abfallfraktionen
Aushub
(Erde und Steine)
Baumischabfall
Bauschutt
Dämm-
und Isoliermaterial
Glas
Grünabfall
Holz
- Kategorie A I-III
Seit 01.03.2003 gilt eine neue Altholzverordnung, wonach Holz in vier Gruppen, von A I bis A IV, getrennt werden muss.
Das darf in den Container
A I - naturbelassenes Altholz
Paletten aus Vollholz, z.B. Europaletten, Industriepaletten, Transportbehälter,
Verschläge, Obst/Gemüse- und Zierpflanzenkisten und ähnliche Kisten
aus Vollholz, Kabeltrommeln aus Vollholz (Herstellung nach 1989),
Möbel aus
naturbelassenem Vollholz (unbehandelte Massivholzmöbel), Verschnitt
von
naturbelassenem Vollholz.
A II - Verpackungsholz und Holzwerkstoffe ohne schädliche Verunreinigungen,
Möbel mit Holzfurnieren,
Paletten und Transportkisten aus Holzwerkstoffen, Möbel ohne halogen-organische
Verbindungen in der Beschichtung (Möbelstücke – nur Holzfurniere),
Bauholz, Spanplatten und Dielen.
A III - Verpackungsholz mit Verbundmaterialien, Möbel mit Beschichtungen,
Paletten mit Verbundmaterialien, Möbel mit halogenorganischen Verbindungen
in der Beschichtung (Kunststofffurniere), Altholz aus dem Sperrmüll.
AI – AIII dürfen in einen Container geladen werden.
Das darf nicht in
den Container
Holz Kategorie A IV. Wenn Hölzer verschiedener Kategorien A I bis
A IV
vermischt werden, muss der gesamte Container auf die höchste (teuerste)
Kategorie deklariert werden.
Was passiert mit Altholz?
Unbehandeltes Holz wird zerkleinert und zu Spanplatten verarbeitet.
AVV Nummer 170201, 030105, 150103, 200138, 200307
Hinweise
zur Nachweisführung
Nicht überwachungsbedürftig
Vorgeschlagene Behältersysteme
4,5 cbm – 7,0 cbm Muldencontainer
Transportfahrzeug
Absetzkipper
Holz
- Kategorie A IV
Teer-
und Dachpappe
Wurzel und Baumstämme
1. Es werden ausschließlich die aufgelisteten Abfallfraktionen angenommen.
2. Das Annahmepersonal kontrolliert die angelieferten Fraktionen ob diese den entsprechenden Anforderungen entsprechen und nicht durch Schad- oder Gefahrenstoffe wie Öle, Fette u.a. belastet ist.
3. Falls das Material nicht den Abfallfraktionen entspricht, müssen wir vom Anlieferer/Auftragsgeber die Rücknahme oder ordnungemäße Sortierung fordern.
4. Alternativ bieten wir die ordnungsgemäße Sortierung und Entsorgung auf Kosten des Anlieferers/Auftragsgeber an.
Info
Kosten sparen: Trennen Sie ihre Abfälle selbst - d.h. bestellen Sie lieber mehrere kleinere Container und befüllen Sie diese mit den unterschiedlichen Abfallsorten z.B. Trennung nach Bauschutt oder Altholz. Sie können je nach Abfallmenge die entsprechende Containergröße bestellen. Sie sparen Geld indem wir Ihnen nicht den teuren Baumischabfall berechnen müssen.